BAFA fordert Nachweis zum Energieaudit gemäß EDL-G vom 22.04.2015 von Unternehmen als Nicht-KMU
Das BAFA führt seit Januar 2016 stichprobenhaft bei Nicht-KMU Kontrollen durch, um den Nachweis der Durchführung des Energieaudits gemäß EDL-G zu erbringen. Dabei kommt ein elektronisches Nachweisverfahren zur Anwendung.
Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für alle Nicht-KMU verpflichtend bis zum 05.12.2015 und danach alle 4 Jahre zu wiederholen
Die Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) mit Stand vom 22.04.2015 schreibt für alle Unternehmen, die nicht der KMU-Definition unterliegen, verpflichtende Energieaudits vor. Ein solches Audit muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1 und dem BAFA-Merkblatt vom 08.07.2015 entsprechen und ist erstmalig bis zum 05. Dezember 2015 durchzuführen, sowie danach alle
4 Jahre zu wiederholen. Dieses Energieaudit ist nur von in der BAFA-Liste zugelassenen Beratern einzuführen.
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