Das Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 soll Unternehmen und Organisationen in die Lage versetzen, Systeme und Prozesse aufzubauen, die zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung, einschließlich Energieeffizienz, Energieeinsatz und Energieverbrauch erforderlich sind.
Ein systematisches Energiemanagement führt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und der Energiekosten.
Es handelt sich um eine internationale Norm, damit gelten weltweit einheitliche Standards zur Senkung des Energieverbrauchs und der Umweltentlastung. Unternehmen dokumentieren mit der Einführung des EnMS, dass sie nachhaltig und umweltbewusst produzieren.
Nicht-KMU müssen gemäß EDL-G (2015) verbindlich bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 einführen, welches alle 4 Jahre zu wiederholen ist.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die europäische Norm DIN EN 16247-Teil 1 als Nachweis für energieeffizientes Handeln von Bedeutung.
Der
Nutzen
für Unternehmen besteht, neben dem Aufbau von Managementstrukturen und der Einleitung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP, s. Grafik) zur
Senkung von Energieverbrauch und -kosten, in einem Imagegewinn und der Reduzierung von Energiesteuern.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes müssen seit 2013 bei Geltendmachung des Spitzenausgleichs ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 einführen.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist ein vereinfachtes Verfahren nach DIN EN 16247-1, oder das vereinfachte Verfahren gemäß SpaEfV anwendbar (Energieaudit).
Eine Zwischenlösung stellt seit Juli 2013 die Verordnung über „Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen“ kurz Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) dar.
Die Verordnung regelt die Nachweisführung für die Einführung und den Betrieb von Energie- und Umweltmanagementsystemen. Hier kann schrittweise die Einführung von Energiemanagementsystemen (EnMS) durchgeführt werden.
Seit dem Antragsjahr 2015 wird der Spitzenausgleich nur noch dann gewährt, wenn Unternehmen nachweislich ein EnMS bzw. ein alternatives System vollständig implementiert haben. Große Unternehmen müssen dies durch eine Zertifizierung/Validierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachweisen.
Für die Einführung des Energiemanagementsystems gab es eine dreijährige Übergangszeit. Der Beginn der Einführung musste dabei bereits im Jahr 2013 erfolgt sein. Hierfür bestand eine Nachweispflicht gegenüber dem Hauptzollamt bei Antragstellung. Ab dem 1. Januar 2016 musste ein zertifiziertes Energiemanagementsystem verbindlich nachgewiesen werden.
• Alle Unternehmen, die bisher einen Antrag auf Spitzenausgleich gestellt haben (Antrag wird jährlich gestellt!).
• Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit einer Stromsteuer von mindestens 1.000 Euro bzw. einem Verbrauch von ca. 50 000 Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a).
Kosten senken
Sichern Sie Ihre Wettbewerbsvorteile durch kurz- und langfristig niedrigere Energiekosten. Profitieren Sie zusätzlich von Steuer- und Umlageneinsparungen.
Kontinuierliche Verbesserung
Sichern Sie sich Ihren Erfolg mit einem nachhaltigen und anhaltenden Verbesserungsprozess der energetischen Leistungen, sowie durch das steigende Bewusstsein der Mitarbeiter für das Nutzerverhalten beim Energieeinsatz.
Innovation
Schaffen Sie Zukunftssicherheit, in dem Sie Ihre Anlagentechnik und Ihre Prozesse optimieren und auf den neuesten Stand bringen.
Imagegewinn und Ökologie
Energieeffizienzsteigerungen wirken sich unmittelbar auf die Ökobilanz ihres Unternehmens aus. Durch gezielte Kommunikation ist damit ein Imagegewinn verbunden.
Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung.